Jedes Jahr passieren auf den deutschen Straßen viele Verkehrsunfälle. Täglich gehen bei den deutschen Versicherungen neue Schadensmeldungen ein, die reguliert werden müssen.
Leider passiert es immer wieder, dass nach einem Unfall die gegnerische Versicherung nicht zahlen möchte. Dies hat unterschiedliche Gründe: Entweder der Verursacher reagiert nicht auf das Schreiben seiner Versicherung, in dem er den Fall detailliert schildern soll oder er gibt seine Schuld nicht zu. Oder er meldet den Schaden erst gar nicht seiner Versicherung. Diese Probleme sind nicht selten und treten immer wieder auf.
Dann kommt es auf die richtige Organisation in dem ganzen Fall an. Wenn der Verursacher seinen Pflichten nicht nachkommt, kann die gegnerische Versicherung schnell ausfindig gemacht werden. Auf jeden Fall sollte der Geschädigte immer einen Kfz-Sachverständigen kontaktieren, der den Schaden genauestens unter die Lupe nimmt und alles Weitere in die Wege leitet, damit die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wenn man nichts unternimmt und auf die Reaktion des Gegners oder gegnerischen Versicherung wartet, dann kann sich der Fall sehr weit in die Länge ziehen.
Wichtig ist dabei zu beachten: Man muss nicht einen Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen. Als Geschädigter hat man die freie Wahl des Gutachters und des Rechtsanwalts. Beide werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Normalerweise ist der Unfallgegner dazu verpflichtet, nach einem Unfall diesen seiner Versicherung zu melden (§7 AKB). Leider passiert das nicht immer. In dem Fall kann man über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Versicherung ausfindig machen, indem man denen das gegnerische Kennzeichen übermittelt. Wenn man den Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnimmt, darf man sich nicht auf Kompromisse einlassen. Die werden versuchen, einen eigenen Gutachter einzuleiten, der jedoch im Sinne der Versicherung arbeitet und nicht im Sinne des Geschädigten. Am besten macht man auch keine Angaben zu weiteren Details, sondern teilt denen mit, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger den Schaden aufnehmen wird. Denn als Geschädigter muss man den Schadensersatzanspruch beweisen und kann aus diesem Grund den Kfz-Gutachter frei wählen.
Folgende Punkte sollte man als Geschädigter immer wissen:
1.
Als Geschädigter kann man direkt nach dem Unfall den Schaden der gegnerischen Versicherung selbst melden und erhält eine Schadennummer, die man sich notieren muss.
2.
Wenn der Schaden über 750 EUR liegt (Bagatellschadengrenze), dann schaltet man am besten einen unabhängigen Kfz-Gutachter ein. Im besten Fall leitet man das Ganze einem Verkehrsrechtsanwalt weiter.
Aus der Praxis können wir festhalten: Wenn man als Geschädigter keinen Gutachter und keinen Rechtsanwalt einschaltet, dauert es in der Regel viel länger, bis man den Schaden bezahlt bekommt. Mit einem erfahrenen Kfz-Gutachter und einem Verkehrsrechtsanwalt ist man bestens aufgestellt und kann den ganzen Vorgang beschleunigen. In diesem Fall können Sie uns, dem Kfz-Sachverständigenbüro AVAR, den Fall übergeben. Wir nehmen Ihren Schaden auf und erstellen Ihnen ein professionelles Schadengutachten, das Sie innerhalb von 24 Stunden überreicht bekommen. Alles andere erledigen wir mit unserer Rechtsanwaltskanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.