Welche Rechte hat man, wenn man in der Waschanlage einen Schaden hat?
Mit unserem Wagen möchten wir uns meist von der schönsten Seite zeigen und fahren deshalb öfter in die Waschanlage, bzw. in eine Waschstraße. Wie verhält es sich jedoch, wenn unser Wagen währen des Waschvorgangs Schäden erleidet? Wer haftet für die Schäden während der Wäsche? Ein wichtiges Thema, über das oft gestritten wird.
Eins ist Fakt: Wenn in der Waschanlage Schäden am Fahrzeug entstehen, versuchen die Betreiber meist um den Schadenersatz herumzukommen. Somit kann man davon ausgehen, dass Streitigkeiten vorprogrammiert sind.
Der Betreiber muss an der Einfahrt Hinweisschilder aufstellen, um die Fahrer (Fahrzeugführer) auf wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, hinzuweisen. Zudem ist er in der Pflicht zu prüfen, ob ein Fahrzeug für die von ihm geführte Waschanlage geeignet ist. Falls er ein falsches Fahrzeug durchfahren lässt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
Die häufigsten Schäden in den Waschanlagen sind die Schäden am Lack, die durch veraltete und verschmutzte Waschbürsten verursacht werden. Außerdem passiert es immer wieder, dass Dachantennen, Scheibenwischer oder sogar Scheiben beschädigt werden. Schlimmer kommt es dann, wenn in den Waschbürsten Fremdkörper hängengeblieben sein sollten.
Wenn der Fahrer alle Regeln eingehalten hat und es dennoch zu einem Schaden kommen sollte, dann ist der Betreiber zum Schadenersatz verpflichtet. Jedoch muss das vor Ort durch den Kunden nachgewiesen werden!
Und darauf sollte man unbedingt achten:
- Direkt nach dem Waschvorgang den Wagen gründlich kontrollieren.
- Wenn Schäden festgestellt werden, umgehend den Betreiber vor Ort informieren. Nicht wegfahren!
- Direkt vor Ort Fotos machen und durch den Betreiber schriftlich bestätigen lassen.
- Einen Kfz-Sachverständiger informieren und Kfz-Gutachten erstellen lassen.