Ein Verkehrsunfall kann uns allen jederzeit und überall passieren, wenn wir mit unserem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind. Viele Menschen stehen in dem Augenblick oder kurz danach entweder unter Schock oder sind mit der Situation überfordert und wissen nicht weiter. Vor allem, wenn Sie keine Schuld trifft, haben Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Rechte und Ansprüche, die Ihnen zustehen.
Hier geben wir Ihnen eine Übersicht über Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, rufen Sie uns am besten gleich an:
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie generell eine Entschädigung geltend machen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten des Geschädigten aufkommen. Dazu zählen Rechtsanwaltskosten, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder/und Verdienstausfallentschädigung.
Nach einem Verkehrsunfall kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und zu einer Werkstatt muss. Beachten Sie: Wer nachweislich viel fährt, kann einen Anspruch auf einen Mietwagen geltend machen. Bei geringem Fahrbedarf ist die Kostenübernahme durch die Kfz-Versicherung eher unwahrscheinlich.
Für die Zeit zwischen einem unverschuldeten Unfall und der Reparatur des Unfallwagens steht dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zu. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Holen Sie sich jedoch in solch einem Fall von der gegnerischen Verischerung im Vorfeld die schriftliche Zusage ein.
Wenn ein Auto nach einem Verkehrsunfall vorübergehend nicht genutzt werden kann, liegt somit ein Nutzungsausfall vor. Wer aber auf sein Kfz angewiesen ist, kann in dem Fall Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. In der Regel wird diese, nach einem Unfall, für eine Dauer von 14 Tagen gestattet.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Kosten für einen Sachverständigen/Gutachter
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall
- Entschädigung der Kosten für einen Rechtsanwalt