von Oguz Avar
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22. September 2023
1. Einbahnstraßen Viele glauben, dass die Einbahnstraßen nur für Autofahrer gelten. Das ist nicht korrekt. Auch für Fahrradfahrer gilt, dass Einbahnstraßen nur in der richtigen Richtung befahren werden dürfen. Ausgenommen, es ist ein Schild angebracht, dass Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren dürfen. 2. Kopfhörer Dass Kopfhörer im Straßenverkehr verboten sind, kann man pauschal nicht sagen. Beim Fahrradfahren dürfen Kopfhörer getragen werden, jedoch in geringer Lautstärke. Zum Beispiel zum Telefonieren, Navigieren oder Musikhören. Aber nur so, dass man die Geräusche im Straßenverkehr wahrnehmen kann. Dasselbe gilt auch im Auto. Auch Autofahrer dürfen Kopfhörer nutzen, jedoch nicht das Handy in der Hand halten. 3. Radwege Radwege dürfen nicht in beide Richtungen genutzt werden, es sei denn, es ist ein Schild vorhanden, das dieses erlaubt. Wenn man den Radweg als Radfahrer falsch befährt, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 EUR. 4. Auffahren Man kann nicht immer behaupten, dass immer derjenige schuld ist, der bei einem Verkehrsunfall hinten drauffährt. Wenn ein Verkehrsteilnehmer zu schnell oder zu dicht auffährt, sieht die Angelegenheit meist anders aus. Falls aber der Vorausfahrende grundlos plötzlich bremst oder das Auto abwürgt, kann er eine Mitschuld tragen. 5. Überholen Pauschal kann nicht behauptet werden, dass das Überholen von rechts verboten ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man den Fahrstreifen frei wählen, und da auch schneller fahren. 6. Abbiegen Sicherlich kennen alle den grünen Rechtsabbiegerpfeil, der an manchen Ampeln angebracht ist. Ja, man darf dann auch bei Rot abbiegen, aber es gilt immer, dass man dabei erst anhalten muss, um die Kreuzung zu beobachten und Gefahren abzuschätzen. Denn der grüne Rechtsabbiegerpfeil ist wie ein Stoppschild zu behandeln. 7. Rechtsfahrgebot Auf Autobahnen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wenn man sich nicht daran hält, droht einem eine Mindeststrafe von 80 EUR und ein Punkt in Flensburg.